
Gewerbekunden.
– Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Energiezukunft gestalten:
Nachhaltige Power für Ihr Unternehmen mit unserer maßgeschneiderten Photovoltaikanlage.
Schon seit einiger Zeit haben sich die relevanten Rahmenbedingungen hin zu einer Stärkung von Photovoltaikanlagen (PVA) entwickelt. Die Errichtungskosten bei Photovoltaik sind gesunken, so dass sich neue Chancen und Geschäftsmodelle für Gewerbetreibende und Gewerbeimmobilienbesitzer ergeben. Hinzu kommt die Solardachpflicht! In vielen Bundesländern ist sie bereits gesetzlich geregelt. Auf Bundesebene hat sie der Bundeswirtschaftsminister bereits im Januar 2022 angekündigt.
Gründe für gewerbliche Dachflächen-PVA.
Die Kosten der PV-Technologie sind günstig wie nie. Dies gilt derzeit insbesondere vor dem Hintergrund der sinkenden Preise für Module bei gleichzeitiger Leistungssteigerung. Der Flächenbedarf ist deutlich gesunken. Auch auf kleineren Dächern kann insbesondere durch Effizienzsteigerungen nennenswerte Anlagengrößen erreicht werden.
Eine gut geplante und dimensionierte Eigenverbrauchsanlage lohnt sich wirtschaftlich, so dass diese Investition risikoarm ist. Unternehmen werden unabhängig vom Strompreis und können sich gegen hohe Strompreise absichern.
Nachhaltigkeit gerät in den Fokus eines größeren Personenkreises, der hierauf immer mehr wert legt, wie zum Beispiel Kunden, Geschäftspartner, Mieter, Mitarbeiter und Geschäftsführer. Alle wollen einen echten Beitrag zur Energiewende zu leisten. Eine PVA ist eine einfache und effektive Maßnahme, die über Pressemitteilungen, PR-Abteilungen eine Außenwirkung entfaltet. Eine ungenutzte Dachfläche wird optimiert, durch die Erzeugung von Solarstrom für ein zukünftiges Betriebseinkommen. Neue und vielfältige PVA-Vermarktungsmodelle ermöglichen bisher kaum genutzte Anwendungsfälle.
Eignung der Dachfläche
Die Dachfläche muss insbesondere technisch geeignet sein. Zu untersuchen sind insbesondere Statik (inklusive Schneelast) und Brandschutz. Auch ist die sog. Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich. Hierbei prüft der zuständige Netzbetreiber, ob im lokalen Verteilnetz Kapazitäten für die PVA vorhanden ist. Gemäß § 8 Abs.1 und 11 Abs.1 EEG genießt die PVA Anschluss- und Einspeisevorrang.
Hier ein Überblick über die Gestaltungsvarianten und Rechtsrahmen:
Pachtmodell und Contracting-Modelle
Die einfachste Möglichkeit ohne Kapital investieren zu müssen ist die Verpachtung der Dachfläche an Dritte zur Errichtung einer PVA. Über unser Netzwerk bieten wir hier „schlüsselfertige“ Dachpachtlösungen an. Der Investor baut auf seine Kosten die PVA, bewirtschaftet sie und übernimmt das unternehmerische Risiko. Nachdem der Pachtvertrag abgelaufen ist, wird die Anlage rückgebaut und das Dach in seinem Ursprungszustand zurückgegeben.
Sofern der Eigenverbrauch des Eigentümers mit der PVA abgedeckt werden soll, dieser aber nicht Anlagenbetreiber werden möchte, bietet sich eine Dachverpachtung mit Contracting-Modell an. Gegen eine monatliche Zahlung kann der Strom zum Eigenverbrauch genutzt werden.
Diese Solarpflicht kann auch durch Dritte im Rahmen einer Pachtlösung erfüllt werden!
Volleinspeisung
Der Dacheigentümer ist selbst Betreiber der PVA. Der erzeugte Grünstrom wird insgesamt in das Netz eingespeist. Dafür erhält der Anlagenbetreiber die sog. Einspeisevergütung. Diese garantierte Vergütung steht hierbei sowohl Anlagen mit Volleinspeisung, aber auch Anlagen mit Überschusseinspeisung zur Verfügung.
Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
Hier wird der produzierte Strom vor Ort selbst genutzt und der Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist. Jede selbstverbrauchte Kilowattstunde Solarstrom verdrängt teureren Strombezug aus dem Netz. Häufig ist die Einsparung je kWh hierbei höher als die Einspeisevergütung bei einer Volleinspeisung, weshalb die Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils die Wirtschaftlichkeit erhöht.
Die Förderung eines Eigenverbrauchs basiert in der Regel auf einer Freistellung von bestimmten Kostenbestandteilen. Zu diesen zählen Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie die Netzumlagen. Insbesondere EEG-Umlage und Stromsteuer können bei einer Eigenversorgung mittels PVA reduziert werden oder ganz entfallen. Wenn mehr Strom erzeugt wird, als selbst vor Ort verbraucht wird, kann der überschüssige Anteil in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden (Überschusseinspeisung). Dafür erhält der Anlagenbetreiber die oben erläuterte Einspeisevergütung.
Betreiber liefert an Zwischenhändler oder Großabnehmer
Für nicht vor Ort verbrauchten oder vermarkteten Strom ergibt sich die Möglichkeit zur Vermarktung mittels eines Power-Purchase-Agreements (PPA) an Zwischenhändler oder Großabnehmer (bspw. Unternehmen mit eigenem Bilanzkreismanagement). Diese Vermarktungslösung ist in der Regel besonders interessant für Anlagen ab einer Größe von 500 kW. Je größer die Anlage, desto eher lohnt sich der Aufwand für die Verhandlung und Erstellung der Verträge. Der räumliche Zusammenhang zwischen Erzeugung und Letztverbrauch ist hierbei zumeist nicht gegeben, sodass Stromsteuer, Netzentgelte und die EEG-Umlage anfallen.
Mieterstrommodell
Mit EEG-Förderung:
Neben einer Eigenversorgung des Anlagenbetreibers gibt es die Möglichkeit des Verbrauchs des durch die PVA erzeugten Stroms vor Ort durch andere Letztverbraucher. Nach § 21 Abs. 3 EEG übernimmt der Betreiber der Anlage die Belieferung von Letztverbrauchern mittels vor Ort erzeugten Solarstroms. Zwar muss der Anlagenbetreiber nicht zugleich Vermieter sein, jedoch ist die Errichtung der PVA in, an oder auf einem Wohngebäude erforderlich.
Zur Durchführung des geförderten Mieterstrommodells muss der Anlagenbetreiber mit den teilnehmenden Mietern einen separaten Mieterstromvertrag abschließen. Dieser steht neben dem Mietvertrag und kann unabhängig davon gekündigt werden. Sollte der Vermieter ein gefördertes Mieterstrommodell realisieren wollen, kann er dies alleine oder mit Zuhilfenahme eines Dienstleisters umsetzen.
Ohne EEG-Förderung (Gewerbemieter):
Neben dem gesetzlich geförderten Mieterstrommodell besteht auch die Möglichkeit einer Versorgung von Letztverbrauchern, die den strikten gesetzlichen Vorgaben der Mieterstromförderung nicht entsprechen.
Wie geht es weiter?
Im folgenden möchten wir Ihnen zwei mögliche Szenarien beschreiben, was die nächsten Schritte sein könnten:
Sie möchten Ihre Dachfläche mit einer PVA ausstatten und den Strom nutzen oder an Ihre Mieter verkaufen?
Erstkontakt und Vorprüfung Ihrer Dachfläche
Nachdem Sie uns den Projekt-Aufnahmebogen übersandt haben, erhalten Sie eine erste Einschätzung der Eignung der Dachfläche anhand von Satellitenbildern und vorhandenen Daten durch PV-Projektierer.
Wirtschaftlichkeitsberechnung und Angebot
Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprognose basierend auf den gesammelten Daten.
Vertragsabschluss mit dem Projektentwickler
Ausarbeitung und Unterzeichnung des Werkvertrages zwischen Dachbesitzer und Projektentwickler.
Technische Planung und Genehmigungsverfahren
Detaillierte technische Planung der Photovoltaikanlage und Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach
Montage der Solarmodule, Installation der Wechselrichter und Anbindung an das Stromnetz. Durchführung aller notwendigen Sicherheitsprüfungen und technischen Abnahmen.
Inbetriebnahme
Offizielle Inbetriebnahme der Anlage nach erfolgreicher Installation und Netzanschluss. Start der Überwachung und des Managements der Anlage, um eine optimale Leistung zu gewährleisten.
Weitere Leistungen
Möglichkeit eines Fullservices auch im Anschluss der Inbetriebnahme durch Abschluss von Wartungsverträge.
Sie besitzen eine große Dachfläche und möchten diese für Solar vermieten?
Die Option bietet Ihnen nicht nur eine nachhaltige und umweltbewusste Nutzung Ihrer bislang ungenutzten Fläche, sondern auch die Möglichkeit, hohe passive Einnahmen zu generieren. Und so geht’s:
Erstkontakt und Vorprüfung Ihrer Dachfläche
Nachdem Sie uns den Projekt-Aufnahmebogen übersandt haben, erhalten Sie eine erste Einschätzung der Eignung der Dachfläche anhand von Satellitenbildern und vorhandenen Daten.
Wirtschaftlichkeitsberechnung und Angebot
Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprognose basierend auf den gesammelten Daten.
Vertragsabschluss mit dem Projektentwickler
Ausarbeitung und Unterzeichnung des Pachtvertrags zwischen Dachbesitzer und Projektentwickler. Festlegung der Vertragslaufzeit, Pachtkonditionen und weiterer Rahmenbedingungen.
Technische Planung und Genehmigungsverfahren
Detaillierte technische Planung der Photovoltaikanlage und Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen. Selbstverständlich werden diese Schritte ebenfalls von dem Energieanbieter übernommen.
Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach
Montage der Solarmodule, Installation der Wechselrichter und Anbindung an das Stromnetz. Durchführung aller notwendigen Sicherheitsprüfungen und technischen Abnahmen.
Inbetriebnahme und Ihre ersten Einnahmen:
Offizielle Inbetriebnahme der Anlage nach erfolgreicher Installation und Netzanschluss. Start der Überwachung und des Managements der Anlage, um eine optimale Leistung zu gewährleisten.
Hier geht’s zur persönlichen Beratung.
Energreen Solutions GmbH
Kieron Hamann
Alsterarkaden 12
20354 Hamburg
Tel.: 040 3099 7892 0
E-Mail: khamann@energreen-germany.de